iWear Direct Kontaktlinsenlieferservice - AGB

iWear Direct Limited
2nd Floor, Gaspé House, 66-72 Esplanade, St.Helier,
Jersey, JE1 1GH

  1.  ALLGEMEINES

1.1 Die iWear Direct Limited (nachfolgend “iWear”) betreibt einen Kontaktlinsen-Lieferservice, bei dem der Kunde zu einem vereinbarten
Lieferzyklus Kontaktlinsen und/oder Kontaktlinsenlösung geliefert bekommt und zweimal im Jahr einen kostenlosen Kontaktlinsen-
Check in der ihn betreuenden Apollo-Filiale in Anspruch nehmen kann.


1.2 Für Verträge von iWear gelten die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese gelten auch für künftige im Zusammenhang
mit dem Kontaktlinsen-Lieferservice getroffenen Vereinbarungen, insbesondere bei mündlichen, telefonischen oder fernschriftlichen
Abruf- und Folgeaufträgen

 

  1. KAUFGEGENSTAND

2.1 iWear liefert dem Kunden im vereinbarten Lieferzyklus zu den vertraglich vereinbarten und in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen
aufgeführten Bedingungen vereinbarten Liefergegenstände (Kontaktlinsen und/oder Kontaktlinsenlösung). Voraussetzung für die
Lieferung ist die erfolgte Zahlung des vereinbarten Bezugspreises durch den Kunden gem. Ziff. 3.1.


2.2 iWear ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung jederzeit technisch erforderliche, handelsübliche oder geringfügige Änderungen der
Ware vorzunehmen, wenn die wesentlichen Eigenschaften (insb. Dioptrie, Basiskurve, Durchmesser, Materialklasse), Sicherheit und
medizinprodukterechtliche Konformität, Qualität und Gebrauchstauglichkeit unverändert bleiben sowie keine Mehrkosten für den Kunden
entstehen. Wesentliche Veränderungen eines Produkts oder die vollständige Herausnahme eines Produkts aus dem Sortiment wird
iWear dem Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich mitteilen und die Möglichkeit eines neuen Vertragsschlusses mit
dem geänderten oder einem vergleichbaren Produkt anbieten. Einigen sich die Parteien nicht auf einen neuen Liefervertrag und die
Verrechnung der bereits geleisteten Zahlung mit dem neu vereinbarten Bezugspreis, erstattet iWear bereits geleistete Zahlungen des
Kunden für die er keine Gegenleistung erhalten hat.


2.3 Sollten sich die bei Abschluss des Kontaktlinsenlieferservice genannten Kontaktlinsen-Werte des Kunden ändern, wird der Kunde dies
der ihn betreuenden Apollo-Optik-Filiale oder der kostenlosen Kundenhotline 0800 2765566 mitteilen. iWear kann Änderungen für die
nächstfolgende Lieferung berücksichtigen, wenn diese mindestens 14 Tage vor der nächsten Lieferung der ihn betreuenden Apollo-
Optik-Filiale oder der kostenlosen Kundenhotline 0800 2765566 mitgeteilt worden sind. Falls die Kontaktlinsen mit den geänder ten
Werten einen anderen als den im ursprünglich genannten Preis haben, gilt Ziff. 3.3.

  1. BEZUGSPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Als Gegenleistung für die regelmäßige Zusendung der Kontaktlinsen und/oder des Kontaktlinsenzubehörs zahlt der Kunde im
vereinbarten Zahlungsintervall jeweils den vereinbarten Bezugspreis. Die erste Zahlung des Bezugspreises wird am Tag des
Vertragsschlusses fällig. Der Bezugspreis beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sämtliche anlässlich der Einfuhr der Waren
anfallenden Steuern und Abgaben. Gesonderte Versandkosten fallen nicht an. Die Zahlung des Bezugspreises erfolgt mit Kreditkarte
oder im Lastschriftverfahren, für das der Kunde gesondert ein SEPA-Mandat erteilt. Die Ankündigung kann insbesondere im Vertrag,
auf der Rechnung, durch separate Mitteilung oder im Rahmen eines Zahlungsplans erfolgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung
oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch
iWear verschuldet wurde. Änderungen der Kontoverbindung des Kunden sind bis 14 Tage vor der nächsten Abbuchung möglich. Die
Zahlungspflicht ruht für Zeiträume, in denen die Lieferung gem. Ziff. 6.2 ausgesetzt ist.


3.2 iWear ist berechtigt, den Kaufpreis für die Kontaktlinsen sowie Kontaktlinsenlösung zu ändern, soweit sich nach Vertragsschluss die für
die Preisberechnung maßgeblichen Kosten (insbesondere Einkaufspreise, Produktionskosten, gesetzliche Abgaben oder
Vertriebskosten) erhöhen oder verringern und iWear diese Änderungen nicht zu vertreten hat. Die Preisanpassung erfolgt ausschließlich
im Umfang der Kostenänderung; iWear wird dabei kostensenkende Faktoren gleichermaßen berücksichtigen wie kostensteigernde
Faktoren. Eine Änderung erfolgt frühestens nach Ablauf von 3 Monaten Vertragslaufzeit. iWear wird den Kunden mindestens 4 Wochen
vor einer geplanten Preisänderung in Textform von der Änderung in Kenntnis setzen. Der Kunde kann in diesem Fall mit sofortiger
Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen. Der Kunde wird in der Mitteilung besonders auf sein
Kündigungsrecht hingewiesen.


3.3 Sollte der Kunde gemäß vorstehender Ziffer 3.2 Kontaktlinsen mit von der Vertragsübersicht abweichenden Werten erhalten und weicht
der Preis der Kontaktlinsen von dem in der Vertragsübersicht angegebenen Preis ab, informiert iWear den Kunden mindestens 7 Tage
vor der Lieferung und in Textform über den abweichenden Preis, bevor eine entsprechende Lieferung erfolgt. Die Lieferung der
Kontaktlinsen mit geänderten Werten sowie die Berechnung des abweichenden Preises erfolgen erst nach ausdrücklicher Zustimmung
des Kunden zum neuen Preis. Stimmt der Kunde nicht zu, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Kündigt
der Kunde nicht, bleibt es bei den bisherigen Konditionen und Produkten. Hierauf wird der Kunde in der Mitteilung besonders
hingewiesen.


3.4 Die Aufrechnung gegenüber Zahlungsansprüchen von iWear. und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen
Vertragsverhältnissen ist nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können iWear gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn sie
auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


3.5 Ist der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er iWear Verzugszinsen in Höhe von 5% jährlich über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Weitere gesetzliche Rechte von iWear bleiben hiervon
unberührt.


3.6 Ist der Kunde hinsichtlich seiner Zahlungen aus dem Kontaktlinsen-Lieferservice im Zahlungsverzug, ist iWear neben weiteren
gesetzlichen Rechten berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der rückständigen Beträge Weiterlieferungen aus dem Kontaktlinsen-
Lieferservice im Wert der rückständigen Beträge ganz oder teilweise zurückzuhalten und für weitere Lieferungen Vorkasse in
angemessener Höhe zu verlangen. Gleiches gilt im Fall, dass iWear nach Vertragsabschluss objektive Umstände bekannt werden, die
geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Kunden zu gefährden.

 

  1. LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG

4.1 Die erste Lieferung erfolgt, vorbehaltlich der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung des fälligen Bezugspreises, zu dem von
iWear in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeitpunkt. Die nachfolgenden Lieferungen erfolgen dann im jeweils
vereinbarten Lieferintervall, gerechnet ab dem Datum der ersten Lieferung. iWear ist zu Teillieferungen berechtigt soweit dies dem
Kunden zumutbar und die Lieferung der restlichen Menge gesichert ist.
Eine Änderung des Lieferrhythmus kann der Kunde in der ihn betreuenden Apollo-Optik-Filiale oder über die kostenlose
Kundenhotline 0800 2765566 vornehmen. Die Änderungsmitteilung muss mindestens 14 Tage vor der nächsten Lieferung in der
Apollo-Optik-Filiale oder dem Kundenservicecenter über die Kundenhotline zugegangen sein.


4.2 Die Versendung erfolgt an die bei Abschluss des Abonnements in der Filiale angegebene Lieferadresse.


4.3 Erfolgt die Lieferung nicht termingerecht, so kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist
(im Regelfall von 15 Tagen) gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist, es sei denn die Fristsetzung ist gesetzlich entbehrlich.
Schadensersatz kann er diesem Fall nur beanspruchen, wenn iWear die Verzögerung zudem zu vertreten hat.


4.4 Die Lieferfristen verlängern sich angemessen im Rahmen von unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen (z.B. Krieg,
kriegsähnliche Zustände, Energie- oder Rohstoffmangel, Sabotage, Streik, rechtmäßige Aussperrungen, Pandemien und Epidemien).
Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern eintreten. iWear informiert den Kunden unverzüglich in Textform über den Eintritt und
die voraussichtliche Dauer der Verzögerung. Ist die Lieferung infolge eines solchen, von iWear nicht zu vertretenden Umstands
unmöglich, kann iWear und der Kunde durch Mitteilung an die andere Partei vom Kaufvertrag der betroffenen Lieferung zurücktreten.
Der Vertrag über den Kontaktlinsen-Lieferservice bleibt hiervon unberührt.


4.5 Wenn sich die Lieferung aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, kann iWear Erstattung hierdurch entstandener
Mehrkosten verlangen.


4.6 Der Kunde hat den Kaufgegenstand unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach Lieferung auf erkennbare Fehler zu untersuchen
und etwaige Fehler iWear unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen. Insbesondere hat der Kunde zu überprüfen, ob die
gelieferten Kontaktlinsen mit den zuvor angegebenen Kontaktlinsendaten übereinstimmen. Zeigt sich später ein zunächst nicht
erkennbarer Fehler, hat der Kunde dies iWear unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Entdeckung des Fehlers anzuzeigen.
Die Versäumung dieser Anzeige schließt allerdings die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Mängelbeseitigung nicht aus. iWear ist
in jedem Fall Gelegenheit zu geben, reklamierte Ware zu überprüfen
4.7 Sollte sich der Kunde nicht sicher sein, ob die gelieferten Kontaktlinsen mit den angegebenen Werten übereinstimmen, sollte er sich
umgehend an den telefonischen Kundendienst unter der Rufnummer 0800 2765566 wenden. Das Kundenservicecenter ist Montag bis
Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr erreichbar.


4.8 Führt iWear außerhalb des Gebietes der Europäischen Gemeinschaft lagernde Ware im Namen des jeweiligen Kunden ein, erfolgt dies
unter Beachtung der einschlägigen zollrechtlichen Bestimmungen. Mit Unterzeichnung des Antrags zur Lieferung der Ware durch den
Kunden bevollmächtigt dieser iWear zur Abgabe aller für die Einfuhr im Namen des Kunden erforderlichen Erklärungen.

 

  1. GEWÄHRLEISTUNG

5.1 Bei einem Sachmangel erfolgt die Gewährleistung nach Wahl des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei insgesamt
zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur
Minderung oder zum Rücktritt berechtigt. Garantierte Eigenschaften müssen von iWear ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Der
Kunde kann Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 7 geltend machen.


5.2 Alle Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen und
Hemmungsregelungen im Fall der Nacherfüllung gelten unverändert.

  1. AUGENPFLEGE/SICHERHEITSHINWEISE

6.1 Der Kunde sollte bei der Verwendung der Kontaktlinsen angemessene Vorsichtsmaßnahmen treffen, wie sie in der
Gebrauchsanweisung der Kontaktlinsen beschrieben sind. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er niemals Kontaktlinsen tragen
sollte, deren Werte nicht mit den vom Augenarzt oder Optiker gemessenen Werten übereinstimmen. Die für das linke und das rechte
Auge bestimmte Kontaktlinse sollte nur in diesem Auge getragen werden.


6.2 Der Kunde sollte mindestens einmal jährlich einen Kontaktlinsen-Check durchführen lassen. Die betreuende Apollo-Optik-Filiale führt
einen solchen Check unentgeltlich durch. Nach Ablauf von 12 Monaten Vertragslaufzeit kann iWear die regelmäßige Lieferverpflichtung
aussetzen, wenn der letzte Kontaktlinsen-Check mehr als 12 Monate zurückliegt. Die Zahlungspflicht ruht während der Aussetzung. Vor
der Aussetzung informiert iWear den Kunden in Textform mit einer Frist von 14 Tagen und weist auf die Möglichkeit hin, den
Kontaktlinsen-Check nachzuholen. Sollte der Kunde einen Kontaktlinsen-Check versäumt haben, nimmt iWear die Belieferung
unverzüglich wieder auf, sobald der Kontaktlinsen-Check nachgeholt wurde und iWear hierüber informiert wurde. Die Aussetzung erfolgt
als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der Augengesundheit und der sicheren Anwendung von Kontaktlinsen.

 

  1. HAFTUNG

7.1 iWear haftet auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt.


7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet iWear für den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden, soweit der
Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) beruht. Eine Haftung von
iWear für eine Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


7.3 Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt für sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund,
und auch zugunsten der Mitarbeiter von iWear. Unberührt bleibt die Haftung von iWear nach dem Produkthaftungsgesetz, für das Fehlen
garantierter Eigenschaften sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 Die gelieferten Kontaktlinsen sowie Kontaktlinsenlösung („Vorbehaltsware“) bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von
iWear.


8.2 Bei Zahlungsverzug oder erheblicher Vertragsverletzungen des Kunden, ist iWear unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, nach den
gesetzlichen Vorschriften (insbesondere gemäß §§323, 324 BGB) vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
zurückzunehmen. Die Kosten der Rücknahme trägt der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

 

  1. KÜNDIGUNG

9.1 Der Vertrag kann vom Kunden oder von iWear jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen durch Mitteilung in Textform
an die jeweils andere Partei gekündigt werden.


9.2 Im Falle einer Preisänderung gem. Ziff. 3.2, 3.3 oder einer Änderung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen gem. Ziff. 11 kann
der Kunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.


9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

 

  1. DATENSCHUTZ

10.1 Im Zusammenhang mit dem von iWear angebotenen Kontaktlinsen-Lieferservice und/ oder des Kontaktlinsenzubehörs verarbeitet iWear
personenbezogene Daten des Kunden. Dies sind die bei Vertragsschluss erhobenen Stammdaten des Kunden (z.B. Name, Anschrift,
Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Vertragsdaten (z.B. Details zu den Kontaktlinsen und/ oder des
Kontaktlinsenzubehörs, Vertragsbeginn, Vertrags- und Kundenummer, Daten von Messungen und Sehtests, sonstige relevante
Gesundheitsinformationen), sowie Zahlungsdaten (z.B. Monatsbeitrag, Bankverbindungsdaten, Kreditkartendaten) und gegebenenfalls
weitere zur Vertragserfüllung relevante Informationen.


10.2 Während des laufenden Vertrages kann iWear weitere Daten erheben und weiterverarbeiten, z.B. zu geänderten Sehstärken, der
Rückgabe, dem Tausch oder Erwerb von Kontaktlinsen und/ oder des Kontaktlinsenzubehörs. Die Daten werden zum Zwecke der
Begründung und Durchführung des Vertrages mit dem Kunden verarbeitet. Die vertragsbezogene Kommunikation erfolgt in aller Regel
per E-Mail.


10.3 Rechtsgrundlage der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist die Erfüllung von vertraglichen Pflichten nach Art. 6
Abs. 1 lit. b DSGVO, wie auch die Einwilligung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. a DSGVO.


10.4 Zur Anfertigung, Umsetzung, Bereitstellung und Unterstützung der Bestellung des Kunden, bzw. zur Erfüllung des Vertrages mit dem
Kunden allgemein und zur Pflege der Kundenbeziehung, arbeitet iWear mit Partnern zusammen, die je nach Verarbeitungstätigkeit als
Auftragsverarbeiter für iWear tätig sind oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht. Zu den Dienstleistern zählen insbesondere
Hersteller, Anbieter von Webportal, Abonnementverwaltung und Zahlungsabwicklung, mit der Einholung offener Forderungen betraute
Inkassounternehmen, Datenentsorger, Versanddienstleister, Franchisepartner, wie auch zugehörige beauftragte Unternehmen des
Mutterkonzerns der iWear EssilorLuxottica.


10.5 Weitere Informationen zum Umgang mit den personenbezogenen Daten des Kunden, den Betroffenenrechten des Kunden und
den vorhandenen Kontaktmöglichkeiten, sind in den Datenschutz-Hinweisen zu finden: https://www.apollo.de/legal/datenschutz

  1.  ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN

iWear behält sich das Recht vor, diese Allgemeine Verkaufsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer
anwenderfreundlicheren, vereinfachten und sicheren Abwicklung des Lieferservices, insbesondere auch zur Verhinderung von
Missbräuchen, oder zur Anpassung and die geltende Rechtslage erforderlich ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens 4
Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform unter den zuletzt bekannten Kontaktdaten mitgeteilt und hervorgehoben. Der Kunde
kann den Änderungen bis zum Wirksamwerden in Textform widersprechen. iWear kann in diesem Fall den Vertrag mit einer Frist von 4
Wochen ordentlich kündigen.

 

  1. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

12.1 Sämtliche Erklärungen gegenüber iWear sind in Textform an [email protected] zu richten oder in der betreuenden
Apollo-Optik-Filiale in Textform abzugeben.
12.2 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen dennoch wirksam. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Entsprechendes gilt für etwaige
Regelungslücken.
12.3 Auf diesen Vertrag und seine Auslegung findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen
Privatrecht Anwendung. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen
Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) sind ausgeschlossen.