M-Brille-steuerlich-absetzen Header

Brille steuerlich absetzen: Besonderheiten & Anleitung

Wer Geld für eine Sehhilfe ausgibt, kann einen Teil der Kosten zurückbekommen. Denn Brillen und Kontaktlinsen sind steuerlich absetzbar. Doch es gibt einiges zu beachten.

Brille-absetzen

Brille steuerlich absetzen: als außergewöhnliche Belastung

Grundsätzlich können Brillenträger ihre Brille steuerlich absetzen, und zwar als sogenannte außergewöhnliche Belastung. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen alle Leistungen und Hilfsmittel für die Gesundheit, die vom Arzt verordnet wurden, aber nicht oder nur teilweise von der Krankenkasse übernommen werden. Also zum Beispiel frei verkäufliche Medikamente, orthopädische Schuhe, Zahnbehandlungen, Impfungen, Prothesen, Hörgeräte, Pflege- und Kurkosten – oder eben eine Brille.

Es gibt jedoch zwei Bedingungen:

Rezept

1. Die Sehhilfe wurde vom Augenarzt verschrieben

Die Brille muss medizinisch notwendig sein und daher ärztlich verschrieben werden. Das Rezept benötigt man, um die Brille bei der Steuererklärung geltend zu machen. Nach dem ersten Attest reicht es in den Folgejahren aber aus, wenn der Optiker die Sehschärfe bestimmt

Zumutbare-Eigenleistung

2. Die Kosten sind höher als der zumutbare Eigenanteil

Außergewöhnliche Belastungen kann man nicht in voller Höhe absetzen. Nur die Kosten, die eine zumutbare Belastungsgrenze übersteigen, können steuerlich geltend gemacht werden. Diese Grenze berechnet das Finanzamt für jeden Steuerzahler individuell, anhand der Einkünfte, des Familienstands und der Anzahl der Kinder. In der Regel beträgt die zumutbare Eigenbelastung ein bis sieben Prozent der Einkünfte (siehe Tabelle unten). Liegen die jährlichen Gesundheitsausgaben unter dieser Grenze, muss man die Kosten selbst tragen.

M-Gesamteinkünfte-Familie

Brille steuerlich absetzen: als Werbungskosten

Als Werbungskosten gelten alle Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Was also, wenn man seine Brille nur am Arbeitsplatz trägt? Kann man die Kosten dann als Werbungskosten geltend machen? Das geht in der Regel nicht. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Brillen als medizinische Hilfsmittel gelten, nicht als Arbeitsmittel. Auch dann, wenn man sie ausschließlich für die Arbeit benötigt, wie zum Beispiel eine Bildschirmarbeitsplatzbrille (Arbeitsbrille).

Brille-absetzen-Werbungskosten

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

Sehschwäche-wegen-Arbeit

1. Die Sehschwäche ist Folge des Berufs

Ist die Sehschwäche nachweislich durch die berufliche Tätigkeit oder einen Arbeitsunfall entstanden, können Brillenträger ihre Aufwendungen für die deshalb notwendige Sehhilfe als Werbungskosten eintragen.

Schutzbrille

2. Es handelt sich um eine Schutzbrille

Wenn die Brille vorrangig dem Schutz der Augen dient, etwa im Labor, oder man sie aus Gründen des Arbeitsschutzes tragen muss, kann sie als Werbungskosten eingetragen werden. Die Schutzbrille kann dann trotzdem zusätzlich eine Sehschwäche, wie beispielsweise eine Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit, korrigieren.

Weitere Sehhilfen von der Steuer absetzen

Neben der Alltagsbrille gibt es weitere Sehhilfen, die man steuerlich geltend machen kann.

Sonnenbrille Icon

Sonnenbrille

Genau wie die normale Brille ist auch eine Sonnenbrille steuerlich absetzbar – wenn sie eine Sehstärke hat. Dann kann sie ebenfalls als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden. Für die Sonnenbrille gelten dabei die gleichen Bedingungen wie für die normale Brille.

Arbeitsplatzbrille-PC

Arbeitsplatzbrille

Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille (Computerbrille) gilt nicht als Arbeitsmittel, aber als medizinisches Hilfsmittel. Sie kann daher – genau wie eine Einstärken-, Mehrstärken- oder Gleitsichtbrille – als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Für Arbeitnehmer, die regelmäßig am PC arbeiten und eine Arbeitsplatzbrille benötigen, muss der Arbeitgeber die Kosten der Brille übernehmen.

Kontaktlinsen

Kontaktlinsen

Wer statt Brille Kontaktlinsen trägt, kann die Kosten ebenso absetzen. Voraussetzung ist wie bei der Brille die ärztliche Verordnung für eine Sehhilfe.

Fragezeichen-Icon

Häufige Fragen zum Thema

1

Kann ich die Brille meines Kindes absetzen?

Ja. Braucht das Kind eine Brille, dürfen Eltern die Kosten in ihrer Steuererklärung bei den außergewöhnlichen Belastungen mitangeben. Vorausgesetzt, die Krankenkasse ersetzt die Kosten nicht.

2

Ist eine Brillenversicherung steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich ist eine Brillenversicherung nicht steuerlich absetzbar. Fällt die versicherte Brille jedoch unter Werbungskosten, weil die Sehschwäche Folge des Berufs ist oder es sich um eine Schutzbrille handelt, kann auch die zugehörige Brillenversicherung steuerlich geltend gemacht werden.

3

Ist eine Brille steuerlich absetzbar ohne ärztliches Rezept?

Um eine Sehhilfe von der Steuer abzusetzen, benötigt man eine ärztliche Verordnung sowie die Rechnung als Belege für die Finanzamt. Brillen oder Kontaktlinsen, die medizinisch nicht notwendig sind und nur aus modischen Gründen getragen werden, sind nicht absetzbar. Das sind zum Beispiel Sonnenbrillen ohne Sehstärke oder farbige Kontaktlinsen, die keine Fehlsichtigkeit korrigieren.

4

Wie kann ich als Freiberufler eine Brille von der Steuer absetzen?

Selbstständige können ihre Sehhilfen genau wie Arbeitnehmer in der Steuererklärung angeben. Es gelten dieselben Bedingungen für außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten.

5

Spielt es eine Rolle, ob ich gesetzlich oder privat versichert bin?

Sowohl gesetzlich Versicherte als auch privat Versicherte können die Ausgaben für Brille oder Kontaktlinsen als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Jedoch nur, wenn die Brille nicht komplett von der Krankenversicherung bezahlt wird.

Extra-Tipp: Fahrtkosten zum Optiker absetzen

Schon gewusst: Auch die Fahrtkosten zum Augenarzt oder Optiker kann man als Krankheitskosten in der Steuererklärung eintragen. Sowohl Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder pauschal 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer mit dem eigenen Auto sind absetzbar.

Brille-absetzen-Steuer

Wo trage ich meine Brille bei der Steuererklärung ein?

In der Steuererklärung müssen Brillenkosten an einer bestimmten Stelle eingetragen werden:

• Zum einen gibt es eine Anlage für außergewöhnliche Belastungen. Dort gibt man alle Krankheitskosten an, die man geltend machen möchte. Für jeden Posten sollte man eine Rechnung haben, die dem Finanzamt bei Bedarf vorlegt werden muss.

• Zum anderen gibt es für Werbungskosten die Anlage N. Dort kann man Aufwendungen für Schutzbrillen eintragen sowie für Sehhilfen, die nachweislich in Folge des Berufs notwendig geworden sind.

Weitere interessante Themen: